Keine andere große Industrienation ist so intensiv in internationale Lieferketten eingebunden wie der Import- und Exportmeister Deutschland (1). Daraus entsteht eine globale Verantwortung, die für viele in Deutschland tätige Unternehmen nun auch rechtsverbindlich wird: Das Lieferkettengesetz kommt!
Damit verpflichtet Deutschland – ähnlich wie bereits zuvor Frankreich und die Niederlande (2) – seine Wirtschaft zu verbindlichen Spielregeln im globalen Handel. Und das, noch bevor es EU-weite Regelungen hierfür gibt. Denn während die EU-Kommission noch über Rechtsnormen für faire Wertschöpfungsketten berät, soll das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Lieferketten (kurz: Lieferkettengesetz) in Deutschland ab Januar 2023 gelten. Dann müssen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter:innen dafür Sorge tragen, dass entlang ihrer Lieferketten keine menschenrechtlichen Standards verletzt werden.
Was das Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen bedeutet
Konkret betrifft das zunächst nur das eigene Unternehmen sowie direkte Zulieferer. Hier muss sichergestellt werden, dass die Menschenrechte geachtet und international anerkannte Sozialstandards eingehalten werden. Damit wird Kinder- oder Zwangsarbeit sowie dem Einsatz von für Mensch und Umwelt gefährlichen Stoffen der Kampf angesagt. Die neue Sorgfaltspflicht beinhaltet auch, Verstößen vorzubeugen und ein Beschwerde-Management einzuführen. Mittelbare und damit indirekte Lieferanten entlang globaler Lieferketten müssen von deutschen Unternehmen nur dann aktiv kontrolliert werden, wenn konkrete Hinweise für Menschenrechtsverletzungen vorliegen. Ab 2024 gilt diese Sorgfaltspflicht ebenso für Firmen ab 1.000 Angestellten (1).
Durch Agilität neue Wettbewerbsvorteile erlangen
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